Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten, die sich zusammenschließen, weil sie in vielen Dingen dieselbe oder ähnliche Meinungen haben. Fraktionen haben bestimmte Rechte, die einzelne Abgeordnete nicht haben. Zum Beispiel dürfen sie Vorschläge für neue Gesetze machen, sie dürfen also Gesetzentwürfe einbringen. Mehr darüber erfährst du im Video „Was ist eine Fraktion?“
Die Linksfraktion hat sich aufgelöst (2/4)
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Nach der letzten Bundestagswahl gab es zunächst sechs Fraktionen im Bundestag: die SPD, die CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP, die AfD und Die Linke. Seit dem 6. Dezember gibt es nur noch fünf, denn die Linksfraktion hat sich aufgelöst. Abgeordnete dürfen sich nur dann zu einer Fraktion zusammenschließen, wenn sie insgesamt fünf Prozent des Bundestages ausmachen. Und diese Bedingungen erfüllt Die Linke nicht mehr.
Die Linksfraktion hat sich aufgelöst (3/4)
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Fünf Prozent des Bundestages, das sind im Moment 37 von den insgesamt 736 Sitzen im Parlament. Die Linksfraktion war die kleineste im Bundestag. Sie hatte 38 Sitze. Nun sind aber zehn Abgeordnete aus der Fraktion ausgetreten. Eine von ihnen ist Sahra Wagenknecht, die eine eigene Partei gründen möchte. Die anderen neun unterstützen sie. Die Linke hat deshalb nur noch 28 Sitze im Bundestag.
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Und wie geht es nun weiter? Zunächst einmal bleiben alle Abgeordneten im Bundestag. Sie sind jetzt fraktionslos. Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass sie sich zu Gruppen zusammenschließen. Für Gruppen gelten weniger strenge Regeln als für Fraktionen. Sie haben allerdings auch weniger Rechte und bekommen weniger Geld. Und ob eine Gruppe überhaupt zugelassen wird, muss der Bundestag erst entscheiden. Mehr darüber erfährst du in unserem Lexikon. (7.12.2023)