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Lexikon Buchstabe G

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    Gesetze sind Regeln, die festlegen, was wir dürfen und was nicht. Zum Beispiel gibt es ein Gesetz, in dem steht, dass man nicht stehlen darf. Daran müssen sich alle Menschen in Deutschland halten. Denn wenn wir friedlich zusammen leben wollen, kann nicht jeder machen, was er will. Gesetze sind also wie Spielregeln. Die wichtigsten Gesetze stehen in dicken Büchern, den Gesetzbüchern. Die Gesetze, die überall in Deutschland gelten, werden von Bundestag und Bundesrat beschlossen.

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    Bevor ein neues Gesetz gelten kann, gibt es dafür zuerst einmal einen Entwurf. Der wird zum Beispiel in einem Ministerium aufgeschrieben oder von einer Fraktion. Dann beraten die Abgeordneten den Entwurf drei Mal, oft kommt es zu Änderungen. Am Ende stimmen die Abgeordneten ab. Wenn die meisten für den Entwurf stimmen, ist er angenommen. Danach kommt der Gesetzentwurf in den Bundesrat, der weiter darüber berät. Was dann passiert, hängt von der Art des Gesetzentwurfs ab. Aus einigen kann nur dann ein Gesetz werden, wenn auch der Bundesrat zustimmt.

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    Der Gesetzgeber macht Regeln, die für alle gelten. Sie heißen Gesetze. Bei Gesetzen, die in ganz Deutschland gelten, sind der Bundestag und der Bundesrat gemeinsam Gesetzgeber. Der Bundestag sitzt in Berlin und ist das Parlament Deutschlands. Der Bundesrat sitzt auch in Berlin und vertritt die 16 Bundesländer.

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    Die Macht des Staates ist in drei Bereiche aufgeteilt, die man „Gewalten“ nennt. Der Sinn dahinter: Es soll nicht eine Stelle des Staates die gesamte Macht haben. Die Gewalten sollen sich vielmehr gegenseitig kontrollieren. Jede Gewalt sorgt dafür, dass die anderen nicht zu viel Macht bekommen.

    Und das sind die drei Gewalten:

    • „Legislative“ nennt man den Bereich, der die Gesetze macht. Das ist der Bundestag zusammen mit dem Bundesrat.
    • „Exekutive“ nennt man den Bereich, der dafür sorgt, dass diese Gesetze umgesetzt werden. Das sind die Bundesregierung und die ihr zugeordneten Behörden.
    • Die dritte „Gewalt“ ist die sogenannte „Judikative“. Das sind die Richter, die darüber urteilen, ob Gesetze gebrochen wurden.

    Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz festgelegt, unserem wichtigsten Gesetzbuch. Sie gehört zu den Teilen der Verfassung, die nicht geändert werden dürfen.

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    Eine Koalition ist ein Bündnis zwischen mehreren Parteien. Eine große Koalition ist ein Bündnis zwischen zwei großen Parteien. Die Parteien schließen sich zusammen, damit sie im Bundestag gemeinsam die Mehrheit haben. Das ist wichtig, da über viele wichtige Dinge abgestimmt wird. Es ist so: Eine Partei braucht mehr als die Hälfte der Stimmen im Bundestag, um allein die Regierung zu bilden. Meistens gibt es keine Partei, die so viele Stimmen hat. Dann schließen sich zwei oder mehr Parteien zu einer Koalition zusammen. Die Parteien einigen sich auf Ziele. Bei Abstimmungen stimmen die Abgeordneten in der Koalition dann meist einheitlich ab. 

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    Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland. Man nennt es auch: die Verfassung. Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Regeln für unser Zusammenleben und die Rechte und Pflichten, die jeder Mensch hier in Deutschland hat. 

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    Die Abgeordneten im Deutschen Bundestag tun sich in der Regel mit Gleichgesinnten zusammen. Denn gemeinsam kann man mehr bewirken. Wenn die gleichgesinnten Politikerinnen und Politiker mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten ausmachen, können sie eine Fraktion bilden. Wenn es aber weniger als fünf Prozent sind, dürfen sie das nicht. Dann können sie sich zu einer Gruppe zusammentun. Gruppen haben weniger Rechte als Fraktionen, sie bekommen auch weniger Geld. Aber sie haben doch mehr Rechte als einzelne Abgeordnete. Der Bundestag entscheidet in jedem Einzelfall, ob sich eine Gruppe bilden darf und welche Rechte diese Gruppe bekommt. So ein Recht kann zum Beispiel sein, eigene Gesetzentwürfe vorzuschlagen.