Ihr habt bestimmt gehört, dass gerade ein neuer Bundestag gewählt wurde. Trotzdem trifft sich jetzt noch einmal der alte Bundestag, um ein neues Gesetz zu besprechen. Es geht um die Frage, ob Deutschland mehr Schulden machen und ein sogenanntes Sondervermögen aufnehmen darf.
Änderung des Grundgesetzes (2/4)
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Ein Sondervermögen ist wie ein zusätzliches Sparschwein mit extra Geld, welches nur für ganz bestimmte Dinge verwendet werden darf. Aktuell spricht der Bundestag über ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro.
Änderung des Grundgesetzes (3/4)
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Dieses Geld soll für neue Straßen, Bahnstrecken, bessere Bildung und andere wichtige Dinge in den kommenden zehn Jahren genutzt werden. Außerdem soll es der Wissenschaft und der Forschung sowie bei der Digitalisierung helfen.
Änderung des Grundgesetzes (4/4)
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Es ist selten, dass der alte Bundestag nach einer Wahl noch Gesetze beschließt. Das ist bisher erst drei Mal passiert – 1976, 1998 und 2005.