Wenn dein Arzt oder deine Ärztin wissen möchte, welche Impfungen du schon hast oder wann du das letzte Mal krank warst, können sie in deiner Patientenakte nachschauen. Diese Akte sah bisher aus wie deine Schulhefte. Nun wird aber gerade versucht, alle Daten elektronisch zu sammeln, digitalisiert für den Computer. Wir erzählen dir alles Wichtige zur elektronische Patientenakte.
Eine digitale Akte für die Gesundheit (2/4)
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Die elektronische Patientenakte – kurz ePA – gibt es seit diesem Jahr zunächst als Testlauf und es gibt sie für Menschen, die bei einer sogenannten gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Aber was genau steht drin?
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In der elektronischen Akte sind alle wichtigsten Gesundheitsinformationen gespeichert, die Ärzte für eine richtige Behandlung oder Diagnose brauchen. Zum Beispiel Informationen über Arztbesuche, Medikamente oder Untersuchungen. Durch die digitale Patientenakte können solche Informationen nun zentral gespeichert und schnell weitergegeben werden. Dafür müssen sich die Ärzte aber immer eine Erlaubnis von ihren Patienten einholen.
Eine digitale Akte für die Gesundheit (4/4)
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Und was hat der Bundestag mit all dem zu tun? Der Bundestag hatte 2023 das sogenannte Digital-Gesetz beschlossen. Darin steht, dass es die elektronische Patientenakte ab 2025 gibt. Außerdem beschäftigt sich der Bundestag aktuell mit Fragen, die es noch bezüglich der Datensicherheit bei der elektronischen Patienakte gibt. Das kuppelkucker-Video, wie ein Gesetz gemacht wird, kannst du dir hier anschauen. (06.02.2025)