Die Abgeordneten treffen wichtige Entscheidungen für unser Land. Sie wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Sie beschließen Regeln, die in ganz Deutschland gelten: die Gesetze. Zudem kontrollieren die Abgeordneten die Bundesregierung. Und sie entscheiden, wofür die Regierung Geld ausgeben darf. Diese Aufgaben erledigen die Abgeordneten für uns. Dafür werden sie von den Menschen in Deutschland in den Bundestag gewählt. Die Abgeordneten sind also die Stellvertreter des Volkes, daher kommt der Name Volksvertreter.
Wer wird Abgeordneter?
Das bestimmen die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, die 18 Jahre oder älter sind. Sie entscheiden alle vier Jahre bei der Bundestagswahl, wer in den Bundestag einziehen soll. Dafür machen sie auf einem Wahlzettel zwei Kreuze: eins für einen Politiker und eins für eine Partei. Die Politiker mit den meisten Kreuzen bekommen einen Platz im Bundestag. Auch die Parteien mit den meisten Kreuzen dürfen Politiker in den Bundestag schicken. Zurzeit arbeiten 733 Abgeordnete aus ganz Deutschland in Berlin. Ihren Auftrag, stellvertretend für die Bürger zu entscheiden, nennt man „Mandat“.
Was ist zu tun?
Alle Abgeordneten haben zwei Büros: eins in Berlin und eins in ihrer Heimat, dem sogenannten Wahlkreis. Die Hälfte ihrer Arbeitszeit sind sie in Berlin, die andere Hälfte im Wahlkreis. Dort sprechen sie mit den Bürgern, um zu erfahren, was diese sich vom Bundestag wünschen. In Berlin treffen sich die Abgeordneten in den sogenannten Sitzungswochen. Sie besprechen Gesetze und arbeiten dazu in Ausschüssen und Fraktionen. Ausschüsse sind Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen. Fraktionen heißen die Gruppen, in denen die Abgeordneten meist derselben Partei angehören.