Aufgepasst: Bundesregierung und Bundestag sind zwei getrennte Einrichtungen. Die Regierung macht praktische Politik. Und zwar so, wie die Mehrheit des Bundestages das möchte. Daher bestimmen die Abgeordneten des Bundestages den Bundeskanzler als Chef der Regierung. Die Regierung schlägt vor, wie wir Deutschen zusammenleben können, kümmert sich um deutsche Beziehungen zu anderen Ländern und sorgt dafür, dass die Gesetze ausgeführt werden. Zur Regierung gehören 17 Personen: der Bundeskanzler, 15 Minister und Ministerinnen und der Chef des Kanzleramts, der besondere Aufgaben hat. Alle zusammen nennt man Bundeskabinett.
Die Ministerinnen und Minister
Sie sind jeweils für spezielle Bereiche der Politik zuständig. Sie arbeiten in den „Ministerien“. Es gibt etwa ein Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und viele mehr. Die Mitglieder der Regierung sind oft bei den Sitzungen des Bundestages dabei. Die meisten von ihnen sind auch Abgeordnete.
Der Bundeskanzler
Er ist Chef der Regierung und bestimmt die Richtung der deutschen Politik. Er wählt die Minister aus. Sie können in ihren Bereichen selbst entscheiden, das muss aber zur Politik des Kanzlers passen.