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Lexikon Buchstabe S

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    Im Plenarsaal des Bundestages gibt es eine strenge Sitzordnung. Wer eine Rede hält, steht vorne hinter dem Pult und spricht in ein Mikrofon. Alle anderen sitzen. Damit alle gut hören und sehen können, sind die Plätze der Abgeordneten im Halbkreis um das Rednerpult angeordnet. Alle Abgeordneten einer Fraktion sitzen zusammen. Im Moment gibt es fünf Fraktionen im Bundestag. Zu Beginn der Legislaturperiode gab es sechs. Die Linksfraktion musste sich allerdings auflösen, als zehn Mitglieder austraten, weil sie danach die Mindestzahl von fünf Prozent des ganzen Bundestages nicht mehr erreichte. Deshalb sind die Plätze für die Abgeordneten in sechs Bereiche unterteilt, die von oben ein bisschen wie Pizzastücke aussehen. 

    Übrigens gibt es im Plenarsaal auch feste Plätze für die Bundestagspräsidentin und ihre Stellvertreter, für die Mitglieder der Bundesregierung und für den Bundesrat.

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    Das Wort Sitzung hat mit „sitzen“ zu tun. Damit ist ein Treffen gemeint, bei dem alle in einem Raum zusammensitzen – und über wichtige Dinge reden oder über etwas abstimmen oder jemanden wählen. Im Bundestag treffen sich die Abgeordneten regelmäßig in Sitzungen. Oft sitzen sie zusammen im Plenarsaal. Oder die Abgeordneten treffen sich in den Räumen der Ausschüsse. Auch das sind Sitzungen.

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    In den Sitzungswochen des Bundestages sind die Abgeordneten in Berlin und arbeiten dort. In den anderen Wochen des Jahres arbeiten sie in ihrer Heimat, in ihren Wahlkreisen. In den Sitzungswochen nehmen die Abgeordneten an den Treffen des Parlaments teil. Diese nennt man Sitzungen. Daher nennt man diese Wochen Sitzungswochen. Jedes Jahr gibt es etwa 20 bis 25 davon.

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    Auf einem Stimmzettel kreuzt man bei einer Wahl an, welchen Politiker oder welche Politikerin und welche Partei man gut findet. Wird ein neuer Bundestag gewählt, hat jeder, der wählen darf, zwei Stimmen. Das heißt, man kann zwei Kreuze auf den Stimmzettel setzen: Mit der ersten Stimme wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem eigenen Wahlkreis. Die Kandidaten sind auf der linken Seite des Stimmzettels in schwarz aufgelistet. Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei. Parteien sind auf der rechten Seite des Stimmzettels in blau aufgelistet. Wird auf dem Stimmzettel herumgekritzelt oder werden mehr als zwei Kreuze vergeben, kann der Stimmzettel nicht gewertet werden. Er ist dann ungültig.